Stiften, Zustiften und Spenden

Das Wichtigste für eine wirkungsvolle Stiftungsarbeit ist das Grundstockvermögen der Stiftung. Ihre Zuwendung (Stiftung) in das Grundstockvermögen bildet das Fundament der Stiftungsarbeit. Das Grundstockvermögen ist stiftungsrechtlich in seinem Wert dauerhaft ungeschmälert zu erhalten und sichert so den Stiftungszweck. Aus seinen Erträgnissen wird der Stiftungszweck verwirklicht.

Zustiftungen stocken das Vermögen einer Stiftung auf, um ihre Leistungsfähigkeit langfristig zu stärken.

Bei Zustiftungen besteht die Möglichkeit, das Stiftungsvermögen einer schon existierenden Stiftung aufzustocken, die den gewünschten Förderschwerpunkt abdeckt.

Steuerrechtlich gelten für Zustiftungen dieselben Regelungen wie für die Stiftungsgründung: Über einen Zeitraum von zehn Jahren kann z.B. ein Betrag von einer Million Euro geltend gemacht werden (bei Eheleuten unter bestimmten Voraussetzungen insgesamt zwei Millionen). Ansonsten besteht (wie auch bei Spenden für gemeinnützige Zwecke) die Möglichkeit des allgemeinen Sonderabzugs in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Eine Spende unterstützt eine Stiftung ganz konkret in ihrer Tätigkeit. Auch hier gibt es die Möglichkeit, die Fördertätigkeit der Stiftung zu verstärken, regelmäßige Spenden oder einmalige Zuwendungen in Großprojekte zu initiieren oder Aktionen zu unterstützen.

Eine Stiftung sollte - nicht zuletzt um ihre Ziele selbst verwirklichen zu können - aus eigener Kraft dauerhaft leistungsfähig sein. Aber natürlich sind auch Spenden jederzeit willkommen und hilfreich.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Dr. Ekkehard Beck
Vorsitzender
Dr. Hans F. Trunzer
Stellvertretender Vorsitzender


Büro: Hugo–Rüdel–Str. 8
95445 Bayreuth
Post:c/o Universität Bayreuth
95440 Bayreuth
Tel.:0921 555463
E-Mail:ekkehard.beck(at)wissstiftung-ofra.de
Homepage: www.wissstiftung-ofra.de

Wissenschaft

Wirtschaft

Partner und Förderer